Bereits in römischer Zeit gab es Amtspersonen (tabelliones), welche öffentliche Urkunden errichteten, die vor Gericht höhere Beweiskraft hatten. In Basel erfolgte die Einführung des Notariats durch den Bischof im 13. Jahrhundert. Neben den bischöflichen Notaren, welche Kleriker waren, gab es weltliche Notare, die das Amt eines Gerichtsschreibers oder Stadtschreibers ausübten. Obwohl Basel bereits im Jahre 1501 der Eidgenossenschaft beigetreten ist, hat es die von Kaiser Maximilian erlassene Reichsnotariatsordnung von 1512 übernommen. 1740 wurde angeordnet, dass sich alle Notare mit Siegel und Unterschrift im neu geschaffenen Notariatsmatrikel einzutragen hatten, welches beim Dekan der juristischen Fakultät verwahrt wurde. Dieses Verzeichnis wird heute vom Justiz- und Sicherheitsdepartement geführt. Anno 1765 wurde eine erste eigene Verordnung für die Notare erlassen, das heutige Notariatsgesetz stammt aus dem Jahre 2006. Die Notariatskammer wurde 1898 gegründet.
Das Siegel der Basler Notare enthält ihr Familienwappen oder ein anderes Zeichen sowie die Bezeichnung Notarius oder Notaria Basiliensis respektive Basler Notar oder Basler Notarin.
Das basel-städtische Recht regelt das Notariat im Notariatsgesetz vom 18. Januar 2006 (SG 292.100) und der Notariatsverordnung Stand 1. Juli 2016 (SG 292.400).