Kosten

Die Notare üben eine hoheitliche, staatliche Tätigkeit aus und unterstehen der Aufsicht des Kantons. Die Notariatsgebühren sind deshalb ebenfalls staatlich geregelt. Im Kanton Basel-Stadt sind die Gebühren für die Notariatsdienstleistungen in der vom Regierungsrat erlassenen Verordnung über den Notariatstarif geregelt. Die Notare sind verpflichtet, diesen Gebührentarif einzuhalten. Der Tarif ist immer anwendbar, wenn ein Notar oder eine Notarin mit der Herstellung einer öffentlichen Urkunde oder mit anderen Geschäften der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit beauftragt wird.

Für Fragen wenden Sie sich an Ihre Notarin oder Ihren Notar. Bei Problemen mit Notariatsrechnungen steht Ihnen die Notariatskammer gerne zur Verfügung. Ist das Honorar streitig, so beurteilt die Notariatsaufsichtskommission des Kantons Basel-Stadt dessen tarifkonforme Bemessung.